Die rechtlichen Voraussetzungen von E-Scootern für Österreich & Deutschland zusammengefasst
Seit der Gesetzesnovelle im Jahr 2019 gelten für Elektro Scooter ohne Straßenzulassung gesetzliche Bestimmungen, an die sich Nutzer halten müssen, um Strafen zu vermeiden. Wir von E-Scooter kaufen gehen sowohl in Österreich als auch in Deutschland auf die wichtigsten Bestimmungen dieser Richtlinie ein und fassen die wichtigsten Aspekte (rechtliches) hier für Sie kurz zusammen.
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In Österreich gilt folgendes, für die E-Scooter Nutzung
Für alle E-Scooter, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt bzw. der Motor nicht über 600 Watt an Leistung besitzt, benötigen Sie keinen Führerschein (gilt für Erwachsene). Abgesehen davon werden diese Modelle rechtlich wie ein Fahrrad gehandhabt. Das bedeutet, es gelten auch dieselben Bestimmungen. Nutzen dürfen Sie Elektro Scooter sowohl auf Fahrradanlagen sowie der Fahrbahn. Jedoch auf keinen Gehweg bzw. Gehsteig.
Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Elektro Scooter fahren, wenn Sie selbst über keinen Fahrradführerschein verfügen. Eine Helmpflicht besteht nur bei Kindern unter 12 Jahren. Wir raten jedoch trotzdem jeden Nutzer aus Sicherheitsgründen einen Helm zu tragen. Die gesetzlichen Bestimmungen können Sie hier noch einmal nachlesen: E-Scooter Voraussetzungen!
In Deutschland gelten folgende Bedingungen (rechtliches), falls Sie einen E-Scooter kaufen
Die maximale Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern beträgt 20 km/h. E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen erlaubt. Sollten diese fehlen, darf der Nutzer auf die Fahrbahn ausweichen. Demgegenüber sind Gehwege oder Fußgängerzonen tabu, außer das Befahren wird durch einen Zusatz (E-Scooter frei) erlaubt. Radfahrer frei ist nicht für die Nutzung von E-Scootern bestimmt.
Darüber hinaus benötigt Sie weder einen Führerschein noch eine Lenkberechtigung. Das Alter darf das vierzehnte Lebensjahr nicht unterschreiten. Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Diese wird mittels Versicherungsplakette am Scooter nachgewiesen. Eine regelmäßige TÜV-Überprüfung ist nicht notwendig. Zur Pflichtausstattung gehört eine Lenk- bzw. Haltestange, zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Glocke, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler mit Seitenreflektoren. Hier können Sie die Bedingungen nachlesen, bevor Sie sich einen E-Scooter kaufen!
E-Scooter bei Kindern: Auf was müssen Sie achten (rechtliches), wenn Sie Ihrem Kind einen E-Scooter kaufen bzw. das Fahren damit erlauben?
Ja, prinzipiell ist die Nutzung von E-Scootern auch Kindern gestattet. Jedoch gibt es hier klare Vorgaben zur Verwendung bzw. unterschiedliche Anforderungen in der Nutzung. Ungeachtet dessen müssen die gesetzlichen Vorgaben unbedingt eingehalten werden, um Schäden oder Verletzungen zu vermeiden. Aber sind alle E-Scooter für Kinder erlaubt? Ein klares, nein. Denn Benzin-Scooter oder Elektro-Mopeds sind erst ab 16 Jahren zugelassen. In diesem Fall gibt es auch keine Ausnahmen. Demzufolge widmen wir uns den Micro bzw. Elektro-Scootern.
Micro-Scooter sind muskelbetriebene Scooter bzw. werden auch Tretroller genannt. Diese Produktkategorie wird in Österreich rechtlich als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug eingestuft. Und ist nicht für die Fahrbahn geeignet. Mit Micro-Scootern dürfen Kinder auf Gehwegen oder Fußgängerzonen fahren. Gegebenenfalls auch in Wohnstraßen oder auf privaten Plätzen. Dessen ungeachtet darf ein Kind ab den 8. Geburtstag alleine mit diesem Gefährt unterwegs sein. Kinder unter 8 Jahren müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Sind Elektro Scooter für Kinder erlaubt? Wenn ja, was ist zu beachten?
E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h und maximal 600 Watt werden in Österreich rechtlich wie Fahrräder gehandhabt. Aus diesem Grund gelten auch dieselben gesetzlichen Bestimmungen. Kinder, mit einem Fahrradausweis dürfen schon ab 10 Jahren alleine fahren. Kinder unter dem 12. Lebensjahr, die keinen Fahrradausweis haben, dürfen auf keinen Fall alleine mit einem Scooter fahren. Hierbei gilt: jüngere Kinder müssen in Begleitung einer Person unterwegs sein, die mindestens das Alter von 16 Jahren erreicht hat. Demzufolge sind E-Scooter für Kinder erlaubt. Trotzdem haften bei Unfällen die Eltern. Richtigerweise besteht bis 12 Jahren die Helmpflicht. Wir raten jedoch dazu (unabhängig vom Alter) generell einen Helm zu tragen. Zusätzlich gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie beim Fahrradfahren. Die Quellenangabe: Stadt Wien!
In Deutschland sehen die Regeln doch ein wenig anders aus: Wer einen E-Scooter für Kinder verwenden möchte, muss das 14. Lebensjahr erreicht haben. Kinder unter 14 Jahren dürfen keinen E-Scooter lenken. Zusätzlich beträgt bei vielen Leihanbietern das vertragliche Mindestalter 18 Jahre. Das bedeutet? In so einen Fall ist es unmöglich, einen Scooter auszuleihen, auch wenn der Jugendliche das Alter von 14 Jahren erreicht hat. Abgesehen davon ist weder ein Führerschein noch eine Helmpflicht erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, aus Sicherheitsgründen immer einen Helm zu tragen.
Rechtliches zusammengefasst: Die wichtigsten Punkte! Falls Sie Ihrem Kind einen E-Scooter kaufen möchten
- Die Verkehrsregeln und Tempolimits müssen eingehalten werden.
- Das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten.
- Auf dem Gehsteig dürfen E-Scooter nur abgestellt werden, wenn dieser breiter als 2,5 Meter ist.
- In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das E-Scooter-Fahren in an den Fußverkehr angepasster Geschwindigkeit erlaubt. In FußgängerInnen-Zonen ist das Fahren mit E-Scootern verboten. Ausnahme: Ist das Radfahren erlaubt, darf auch mit dem E-Scooter in angepasster Geschwindigkeit gefahren werden.
- Elektro-Roller müssen wie Fahrräder mit Bremsen, Scheinwerfer nach vorne und rotem Rücklicht sowie Reflektoren beziehungsweise Rückstrahlern ausgestattet sein.
Führerschein & Straßenzulassung: Dürfen Sie einen E-Scooter ohne Führerschein nutzen? Rechtliches! E-Scooter kaufen klärt auf!
Nein. Speziell in Österreich sind nur E-Scooter ohne Führerschein zu nutzen, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt bzw. der Motor nicht über 600 Watt an Leistung besitzt. Benzin-Scooter über 10 km/h oder Elektro-Scooter mit über 25 km/h dürfen nicht ohne Führerschein genutzt werden. Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden. Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter (Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h) lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung. Aber die Person muss 16 Jahre alt sein.
In Deutschland benötigt der Fahrer weder einen Führerschein noch eine Mofa-Bescheinigung, um einen E-Scooter zu nutzen. Und das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Allerdings müssen auch in Deutschland die Grundvoraussetzungen erfüllt werden: Hierbei darf der E-Scooter die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Zusätzlich benötigt das Gerät bzw. der Nutzer eine Straßenzulassung. Damit das Gerät auf der Straße genutzt werden kann. Aber etliche Hersteller bieten so eine Straßenzulassung fix mit an. Achten Sie hierbei einfach auf die Vergleiche auf unserer Website. Dadurch können Sie den für Sie passenden E-Scooter kaufen. Doch eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Diese wird mit einer Versicherungsplakette am E-Scooter nachgewiesen.
Tipps & Tricks: E-Scooter kaufen mit vorhandener Straßenzulassung
Elektro Scooter offiziell zugelassen! Diese Meldung sorgte nach der Gesetzgebung für ein verändertes Stadtbild. Mit anderen Worten wurden in Großstädten so viele E-Scooter von Sharing-Anbietern platziert, dass es beinahe unmöglich ist, an Ihnen vorbei zu kommen. Aktuell sind diese Unternehmen Herstellern bzw. Firmen, die Elektro Scooter an die Endkunden verkaufen, noch weit voraus. Warum? Sharing-Anbieter haben alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um ihre Produkte verkehrstauglich zu machen. Im Gegensatz dazu gibt es aktuell nur wenig E-Scooter mit Straßenzulassung. Doch dieser Umstand wird sich im Laufe der nächsten Jahre deutlich verändern. Denn immer mehr Nutzer möchten Ihr eigenes Gerät und die Hersteller reagieren darauf, mit neuem Produktsortiment.
Was ist zu beachten, wenn Sie einen Scooter mit Straßenzulassung möchten?
Für E-Scooter gelten in Österreich folgende Voraussetzungen (rechtliches):
- Elektro Scooter mit bis zu 25 km/h werden wie Fahrräder eingestuft.
- Gefahren darf damit sowohl auf Fahrradanlagen als auch der Fahrbahn werden.
- Auf Gehwegen bzw. Gehsteigen darf jedoch nicht gefahren werden.
- Sie benötigen keine Lenkberechtigung. Jedoch müssen die Altersvorgaben eingehalten werden
- Elektro Scooter über 25 km/h werden wie Krafträder eingestuft.
- Gefahren darf nur auf der Fahrbahn werden. Gehsteige oder Fahrradwege sind tabu.
- Folglich benötigen Sie eine Lenkberechtigung. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Für Benzin Scooter / Mopeds gilt in Österreich folgendes (rechtliches):
- Benzin Scooter bzw. Mopeds werden laut Gesetz als Kraftfahrzeuge definiert und dürfen generell nur auf der Fahrbahn fahren. Der Gehsteig oder Radfahranlagen sind völlig tabu.
- Für einen Benzin Scooter unter 10 km/h ist keine Lenkberechtigung erforderlich. Für einen Scooter über 10 km/h jedoch schon.
Micro Scooter: Geräte für die einfache Nutzung!
Micro Scooter gelten in erster Linie als mit Muskelkraft betriebene Kleinfahrzeuge. Darüber hinaus verfügen Sie weder über einen Motor noch sonstige Voraussetzungen, um eine Fahrbahn zu nutzen. Rechtlich wird diese Kategorie als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug eingestuft. Kinder dürfen ab dem 8. Geburtstag alleine mit Micro Scootern unterwegs sein. Ist ein Kind unter 8 Jahren, muss es von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Sie dürfen mit einen Micro Scooter auf folgenden Verkehrsflächen fahren, wenn weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fußgängerinnen oder Fußgänger gefährdet oder behindert werden: Gehweg oder Gehsteig. FußgängerInnen-Zone. Wohn- oder Spielstraßen. Begegnungszonen (am Gehsteig).
Hier geht es zu den Micro-Scootern
Benzin-Scooter kaufen: mehr Kraft aber auch andere Bedingungen
Ein Benzin Scooter unterscheidet sich in der Konstruktion bzw. von den Kraftwerten deutlich von einem Elektro Scooter. Darüber hinaus machen Sie auch optisch einen stabileren Eindruck. Sie wirken optisch nicht nur schwerer als E-Scooter, sondern sind dies auch tatsächlich: Benzin Scooter werden bei ca 25 bis 80 Kilogramm Eigengewicht angesiedelt. Das bedeutet, einfach mittransportieren, wenn Sie unterwegs sind, funktioniert also nicht.
Ungeachtet dessen sind auch bezüglich der rechtlichen Sicht andere Aspekte wichtig. Benzin Scooter werden in Österreich mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 km/h als Kraftfahrzeuge definiert. Bei Modellen über 10 km/h werden diese Geräte Motorfahrräder (Mopeds) zugeordnet. Für Modelle unter 10 km/h wird keine Zulassung bzw. Haftpflichtversicherung (bei über 10 km/h Pflicht) benötigt. Jedoch muss auf der Rückseite eine weiße 10 km/h Tafel völlig sichtbar angebracht werden.
Zusätzlich muss eine Bescheinigung über die Bauartgeschwindigkeit bzw. Fahrgestell und Motorennummer immer mitgeführt werden. Bei Benzin Scootern über 10 km/h gilt eine generelle Sturzhelmpflicht. Überdies muss das Fahrzeug zugelassen sein. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung (rechtliches) ist Pflicht. Jährlich ist eine Begutachtung (Pickerl) beim Fahrzeug durchzuführen, um die Straßentauglichkeit nachzuweisen. Die Kennzeichentafel hinten muss vollständig sichtbar sein, außerdem ist Verbandszeug immer mitzuführen.
Überprüfen Sie die Benzin-Scooter
Tipps fürs Elektro-Moped kaufen: die meiste Kraft mit leiser Nutzung
Elektro-Mopeds gehört zu den leisesten Produkten im Bereich Kraftfahrzeuge. Kurz gesagt: Sie bewegen sich damit nicht nur geräuscharm, sondern auch umweltfreundlich fort. Ein wichtiger, nicht zu unterschätzender Aspekt ist auch der Stromverbrauch. Im Vergleich zu Benzin Rollern ist hiermit einiges an Einsparungspotenzial vorhanden. Im Grunde genommen ähneln Elektroroller einer Vespa bzw. einem Mofa.
Das bedeutet, Sie müssen das Fahrzeug immer mit Strom aufladen, um fahrtüchtig zu bleiben. In diesem Sinne sollten Sie beim Kauf unbedingt auf den Akku bzw. die Reichweite der Geräte achten. Die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h müssen aber alle Elektro Roller einhalten. Im Schnitt kostet eine Kilowattstunde (kWh) im privaten Haushalt zwischen 16-20 Cent. Das bedeutet, für rund einen Euro können Sie 100 Kilometer fahren. Mit einer Akkuladung können Sie im Durchschnitt zwischen 50 und 60 km unterwegs sein. Abhängig vom Gerät, dem Körpergewicht des Nutzers und natürlich den Akku.
Aus rechtlicher Sicht werden in Österreich Elektro Mopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und 600 Watt mit Fahrrädern gleichgesetzt. In diesem Fall gelten auch die gesetzlichen Bestimmungen von Fahrrädern. Alles über 25 km/h und 600 Watt gilt als Motorfahrränder bzw. Mopeds. In Deutschland werden Elektromotorroller in unterschiedlichen EG-Fahrzeugklassen angeboten. Das bedeutet, um Sie zu fahren, ist eine Fahrerlaubnis notwendig.
Die meiste Kraft: Elektro-Mopeds