E-Scooter Gesetze & Vorschriften
Alle rechtlichen Bestimmungen für E-Scooter in Österreich und Deutschland auf einen Blick. Stand: 2026.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Gesetze können sich ändern – prüfe vor der Nutzung immer die aktuellen Bestimmungen deines Landes.
E-Scooter in Österreich
Rechtslage seit der 33. StVO-Novelle 2019
In Österreich werden E-Scooter (Elektro-Tretroller) seit Juni 2019 rechtlich wie Fahrräder behandelt – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das macht die Nutzung besonders unkompliziert, da weder Führerschein noch Zulassung erforderlich sind.
Wichtige Änderungen ab 1. Mai 2026
Neue strengere Regelungen: Helmpflicht bis 16 Jahre (bisher 12), Promillegrenze 0,5‰ (bisher 0,8‰), Blinker-Pflicht und Klingel-Pflicht für alle E-Scooter.
Quelle: Bundesministerium für Inneres und Infrastruktur (bmimi.gv.at), ÖAMTC
Grundvoraussetzungen
-
Maximale Geschwindigkeit 25 km/h
-
Maximale Motorleistung 600 Watt (Nenndauerleistung)
-
Mindestalter 12 Jahre (10 Jahre mit Fahrradausweis)
-
Führerschein Nicht erforderlich
-
Versicherung Nicht verpflichtend (aber empfohlen)
Wo darf man fahren?
✅ Erlaubt
Radwege, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Fahrradstraßen, Fahrbahn (wo kein Radweg vorhanden), Begegnungszonen und Wohnstraßen (angepasste Geschwindigkeit)
❌ Verboten
Gehwege, Gehsteige, Fußgängerzonen (außer Radfahren ist erlaubt), Autobahnen, Schnellstraßen
Pflichtausstattung in Österreich
E-Scooter müssen dieselbe Ausstattung wie Fahrräder haben:
- Beleuchtung: Weißes Frontlicht, rotes Rücklicht (dürfen abnehmbar sein)
- Reflektoren: Weiß nach vorne, rot nach hinten, gelb/weiß an den Seiten
- Bremsen: Zwei unabhängige Bremssysteme
- Klingel: Zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer
- Blinker (ab 1.5.2026): Fahrtrichtungsanzeiger verpflichtend
Regelungen für Kinder und Jugendliche
Altersregelungen
- Unter 10 Jahren: Nur mit Begleitperson (mind. 16 Jahre)
- 10-12 Jahre: Alleine mit Fahrradausweis, sonst mit Begleitperson
- Ab 12 Jahren: Alleine erlaubt
- Helmpflicht: Bis 16 Jahre verpflichtend (ab 1.5.2026, bisher bis 12)
E-Scooter in Deutschland
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) seit 2019
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) seit Juni 2019 die Nutzung von E-Scootern. Im Gegensatz zu Österreich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Änderungen 2026/2027
Ab 2026: Grüner Pfeil wie beim Radverkehr, höhere Bußgelder (25€), schwarze Versicherungsplakette für 2026/2027.
Ab 2027: Blinker-Pflicht für alle Neuzulassungen (Bestandsschutz für ältere Modelle).
Quelle: Bundesregierung.de, ADAC
Grundvoraussetzungen
-
Maximale Geschwindigkeit 20 km/h (bauartbedingt)
-
Zulassung ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) Pflicht
-
Mindestalter 14 Jahre
-
Führerschein Nicht erforderlich
-
Versicherung Haftpflichtversicherung PFLICHT
Wo darf man fahren?
✅ Erlaubt
Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen. Nur wenn kein Radweg vorhanden: auf der Fahrbahn (nicht Gehweg!)
❌ Verboten
Gehwege, Fußgängerzonen, Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung (außer mit Zusatzschild „Radfahrer frei")
Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland benötigt jeder E-Scooter eine ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Diese bestätigt, dass das Fahrzeug alle Anforderungen der eKFV erfüllt. Scooter ohne ABE dürfen nur auf Privatgelände gefahren werden.
Tipp beim Kauf
Achte beim Kauf darauf, dass der Scooter explizit als „mit ABE" oder „Straßenzulassung" gekennzeichnet ist. Modelle aus dem Ausland haben oft keine ABE und müssen nachträglich (teuer) zugelassen werden.
Pflichtausstattung in Deutschland
- Beleuchtung: Weißer Scheinwerfer vorne, rote Schlussleuchte hinten (können abnehmbar sein)
- Reflektoren: Vorne weiß, hinten rot, seitlich gelb oder weiß
- Bremsen: Zwei unabhängige Bremssysteme
- Klingel: Helltönende Glocke
- Versicherungsplakette: Aufgeklebtes Kennzeichen der Versicherung (2026: SCHWARZ)
- Blinker (ab 2027): Fahrtrichtungsanzeiger für Neuzulassungen verpflichtend
📊 Vergleich Österreich vs. Deutschland
Alle wichtigen Unterschiede der E-Scooter-Regelungen auf einen Blick.
| Kriterium | 🇦🇹 Österreich | 🇩🇪 Deutschland |
|---|---|---|
| Max. Geschwindigkeit | 25 km/h | 20 km/h |
| Mindestalter | 12 Jahre (10 mit Fahrradausweis) | 14 Jahre |
| Führerschein | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| Zulassung (ABE) | Nicht erforderlich | PFLICHT |
| Haftpflichtversicherung | Empfohlen (keine Pflicht) | PFLICHT |
| Versicherungsplakette | Keine | PFLICHT |
| Helmpflicht | Bis 16 Jahre (ab 1.5.2026) | Keine (empfohlen) |
| Max. Motorleistung | 600 Watt | Keine Beschränkung* |
| Nutzung Radwege | Ja | Ja (Pflicht wenn vorhanden) |
| Nutzung Gehweg | Nein | Nein |
| Rechtliche Einordnung | Wie Fahrrad | Elektrokleinstfahrzeug |
* Die Leistung ist in Deutschland nicht explizit begrenzt, aber die 20 km/h Höchstgeschwindigkeit muss eingehalten werden.
🛡️ Versicherung für E-Scooter
Deutschland: Pflichtversicherung
In Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter zwingend vorgeschrieben. Diese deckt Schäden ab, die du anderen im Straßenverkehr zufügst. Die Versicherung wird durch eine kleine Plakette am Scooter nachgewiesen, die jährlich erneuert werden muss.
Kosten
Ca. 20-70 € pro Jahr, abhängig vom Anbieter und Leistungsumfang.
Versicherungsjahr
1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres. Neue Plakette jedes Jahr.
Österreich: Freiwillig aber empfohlen
In Österreich ist keine spezielle Versicherung für E-Scooter vorgeschrieben, da sie wie Fahrräder behandelt werden. Dennoch empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die E-Scooter-Unfälle abdeckt.
Prüfe deine Haushaltsversicherung!
Viele österreichische Haushaltsversicherungen decken E-Scooter-Unfälle bereits in der privaten Haftpflicht mit ab. Kontaktiere deinen Versicherer, um sicherzugehen.
Zusatzversicherungen
Neben der Haftpflicht gibt es weitere sinnvolle Versicherungen:
- Kaskoversicherung: Deckt Schäden am eigenen Scooter (Unfall, Vandalismus, Sturz)
- Diebstahlversicherung: Bei Diebstahl des Scooters
- Unfallversicherung: Für eigene Verletzungen bei Unfällen
⚠️ Bußgelder und Strafen
Deutschland: Bußgeldkatalog für E-Scooter
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Fahren ohne Versicherung | Straftat! Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
| Fahren ohne ABE/Zulassung | 70 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 25 € (ab 2026, zuvor 55 € mit Behinderung 70 €) |
| Fahren in Fußgängerzone | 25 € (ab 2026, zuvor 55 € mit Behinderung 70 €) |
| Nebeneinander fahren | 25 € (ab 2026, zuvor 15 €) |
| Rotlichtverstoß | 60 - 180 € + 1 Punkt |
| Fahren unter Alkohol (0,5‰+) | 500 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte |
| Fahren unter Alkohol (1,1‰+) | Straftat! + Führerscheinentzug möglich |
| Handy am Lenker | 100 € |
Österreich: Strafen nach StVO
Da E-Scooter in Österreich wie Fahrräder behandelt werden, gelten auch dieselben Strafen. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes.
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Fahren auf Gehsteig/Gehweg | bis 726 € |
| Missachten Rotlicht | bis 726 € |
| Fehlende Beleuchtung | bis 726 € |
| Fahren unter Alkohol (0,5‰+) | 800 - 5.900 € + Führerscheinentzug (ab 1.5.2026, zuvor 0,8‰) |
| Telefonieren ohne Freisprechanlage | bis 72 € |
| Keine Helmpflicht für Jugendliche (<16) | bis 726 € (ab 1.5.2026) |
Alkohol am Lenker
Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer! In Deutschland: 0,5‰ Ordnungswidrigkeit, ab 1,1‰ Straftat mit möglichem Führerscheinentzug – auch wenn du keinen Führerschein hast!
❓ Häufige Fragen
Nein, weder in Österreich noch in Deutschland ist das Fahren auf Gehwegen erlaubt. E-Scooter müssen Radwege oder – wenn nicht vorhanden – die Fahrbahn benutzen.
Nein, in beiden Ländern ist kein Führerschein erforderlich. In Deutschland musst du mindestens 14 Jahre alt sein, in Österreich 12 Jahre (oder 10 mit Fahrradausweis).
Nein, E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Das gilt auch für Kinder als Mitfahrer. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
In Deutschland besteht keine Helmpflicht. In Österreich gilt ab 1. Mai 2026 eine Helmpflicht für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (zuvor bis 12 Jahre). Wir empfehlen aber allen Fahrern dringend, einen Helm zu tragen.
Nein! E-Scooter, die schneller als 25 km/h (AT) bzw. 20 km/h (DE) fahren, dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Sie gelten als nicht straßenzugelassen und dürfen nur auf Privatgelände genutzt werden.
📚 Offizielle Quellen & weitere Informationen
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf offiziellen Quellen und werden regelmäßig aktualisiert. Stand: Januar 2026.
🇦🇹 Österreich
- oesterreich.gv.at Amtliches Portal der Republik Österreich
- bmimi.gv.at Bundesministerium für Inneres und Infrastruktur
- ÖAMTC Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub
🇩🇪 Deutschland
- bundesregierung.de Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
- eKFV (Gesetzestext) Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
- ADAC Allgemeiner Deutscher Automobil-Club
Hinweis zur Aktualität
Gesetze und Verordnungen können sich ändern. Wir empfehlen dir, vor der Nutzung deines E-Scooters die aktuellsten Bestimmungen auf den offiziellen Behördenseiten zu prüfen. Diese Seite wurde zuletzt am 16. Januar 2026 aktualisiert.
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