Wichtiger Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Gesetze können sich ändern – prüfe vor der Nutzung immer die aktuellen Bestimmungen deines Landes.

🇦🇹

E-Scooter in Österreich

Rechtslage seit der 33. StVO-Novelle 2019

In Österreich werden E-Scooter (Elektro-Tretroller) seit Juni 2019 rechtlich wie Fahrräder behandelt – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das macht die Nutzung besonders unkompliziert, da weder Führerschein noch Zulassung erforderlich sind.

Wichtige Änderungen ab 1. Mai 2026

Neue strengere Regelungen: Helmpflicht bis 16 Jahre (bisher 12), Promillegrenze 0,5‰ (bisher 0,8‰), Blinker-Pflicht und Klingel-Pflicht für alle E-Scooter.

Quelle: Bundesministerium für Inneres und Infrastruktur (bmimi.gv.at), ÖAMTC

Grundvoraussetzungen

  • Maximale Geschwindigkeit 25 km/h
  • Maximale Motorleistung 600 Watt (Nenndauerleistung)
  • Mindestalter 12 Jahre (10 Jahre mit Fahrradausweis)
  • Führerschein Nicht erforderlich
  • Versicherung Nicht verpflichtend (aber empfohlen)

Wo darf man fahren?

✅ Erlaubt

Radwege, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Fahrradstraßen, Fahrbahn (wo kein Radweg vorhanden), Begegnungszonen und Wohnstraßen (angepasste Geschwindigkeit)

❌ Verboten

Gehwege, Gehsteige, Fußgängerzonen (außer Radfahren ist erlaubt), Autobahnen, Schnellstraßen

Pflichtausstattung in Österreich

E-Scooter müssen dieselbe Ausstattung wie Fahrräder haben:

  • Beleuchtung: Weißes Frontlicht, rotes Rücklicht (dürfen abnehmbar sein)
  • Reflektoren: Weiß nach vorne, rot nach hinten, gelb/weiß an den Seiten
  • Bremsen: Zwei unabhängige Bremssysteme
  • Klingel: Zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Blinker (ab 1.5.2026): Fahrtrichtungsanzeiger verpflichtend

Regelungen für Kinder und Jugendliche

Altersregelungen

  • Unter 10 Jahren: Nur mit Begleitperson (mind. 16 Jahre)
  • 10-12 Jahre: Alleine mit Fahrradausweis, sonst mit Begleitperson
  • Ab 12 Jahren: Alleine erlaubt
  • Helmpflicht: Bis 16 Jahre verpflichtend (ab 1.5.2026, bisher bis 12)
🇩🇪

E-Scooter in Deutschland

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) seit 2019

In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) seit Juni 2019 die Nutzung von E-Scootern. Im Gegensatz zu Österreich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.

Änderungen 2026/2027

Ab 2026: Grüner Pfeil wie beim Radverkehr, höhere Bußgelder (25€), schwarze Versicherungsplakette für 2026/2027.

Ab 2027: Blinker-Pflicht für alle Neuzulassungen (Bestandsschutz für ältere Modelle).

Quelle: Bundesregierung.de, ADAC

Grundvoraussetzungen

  • Maximale Geschwindigkeit 20 km/h (bauartbedingt)
  • Zulassung ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) Pflicht
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Führerschein Nicht erforderlich
  • Versicherung Haftpflichtversicherung PFLICHT

Wo darf man fahren?

✅ Erlaubt

Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen. Nur wenn kein Radweg vorhanden: auf der Fahrbahn (nicht Gehweg!)

❌ Verboten

Gehwege, Fußgängerzonen, Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung (außer mit Zusatzschild „Radfahrer frei")

Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland benötigt jeder E-Scooter eine ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Diese bestätigt, dass das Fahrzeug alle Anforderungen der eKFV erfüllt. Scooter ohne ABE dürfen nur auf Privatgelände gefahren werden.

Tipp beim Kauf

Achte beim Kauf darauf, dass der Scooter explizit als „mit ABE" oder „Straßenzulassung" gekennzeichnet ist. Modelle aus dem Ausland haben oft keine ABE und müssen nachträglich (teuer) zugelassen werden.

Pflichtausstattung in Deutschland

  • Beleuchtung: Weißer Scheinwerfer vorne, rote Schlussleuchte hinten (können abnehmbar sein)
  • Reflektoren: Vorne weiß, hinten rot, seitlich gelb oder weiß
  • Bremsen: Zwei unabhängige Bremssysteme
  • Klingel: Helltönende Glocke
  • Versicherungsplakette: Aufgeklebtes Kennzeichen der Versicherung (2026: SCHWARZ)
  • Blinker (ab 2027): Fahrtrichtungsanzeiger für Neuzulassungen verpflichtend

📊 Vergleich Österreich vs. Deutschland

Alle wichtigen Unterschiede der E-Scooter-Regelungen auf einen Blick.

Kriterium 🇦🇹 Österreich 🇩🇪 Deutschland
Max. Geschwindigkeit 25 km/h 20 km/h
Mindestalter 12 Jahre (10 mit Fahrradausweis) 14 Jahre
Führerschein Nicht erforderlich Nicht erforderlich
Zulassung (ABE) Nicht erforderlich PFLICHT
Haftpflichtversicherung Empfohlen (keine Pflicht) PFLICHT
Versicherungsplakette Keine PFLICHT
Helmpflicht Bis 16 Jahre (ab 1.5.2026) Keine (empfohlen)
Max. Motorleistung 600 Watt Keine Beschränkung*
Nutzung Radwege Ja Ja (Pflicht wenn vorhanden)
Nutzung Gehweg Nein Nein
Rechtliche Einordnung Wie Fahrrad Elektrokleinstfahrzeug

* Die Leistung ist in Deutschland nicht explizit begrenzt, aber die 20 km/h Höchstgeschwindigkeit muss eingehalten werden.

🛡️ Versicherung für E-Scooter

Deutschland: Pflichtversicherung

In Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter zwingend vorgeschrieben. Diese deckt Schäden ab, die du anderen im Straßenverkehr zufügst. Die Versicherung wird durch eine kleine Plakette am Scooter nachgewiesen, die jährlich erneuert werden muss.

Kosten

Ca. 20-70 € pro Jahr, abhängig vom Anbieter und Leistungsumfang.

Versicherungsjahr

1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres. Neue Plakette jedes Jahr.

Österreich: Freiwillig aber empfohlen

In Österreich ist keine spezielle Versicherung für E-Scooter vorgeschrieben, da sie wie Fahrräder behandelt werden. Dennoch empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die E-Scooter-Unfälle abdeckt.

Prüfe deine Haushaltsversicherung!

Viele österreichische Haushaltsversicherungen decken E-Scooter-Unfälle bereits in der privaten Haftpflicht mit ab. Kontaktiere deinen Versicherer, um sicherzugehen.

Zusatzversicherungen

Neben der Haftpflicht gibt es weitere sinnvolle Versicherungen:

  • Kaskoversicherung: Deckt Schäden am eigenen Scooter (Unfall, Vandalismus, Sturz)
  • Diebstahlversicherung: Bei Diebstahl des Scooters
  • Unfallversicherung: Für eigene Verletzungen bei Unfällen

⚠️ Bußgelder und Strafen

Deutschland: Bußgeldkatalog für E-Scooter

Verstoß Bußgeld
Fahren ohne Versicherung Straftat! Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Fahren ohne ABE/Zulassung 70 €
Fahren auf dem Gehweg 25 € (ab 2026, zuvor 55 € mit Behinderung 70 €)
Fahren in Fußgängerzone 25 € (ab 2026, zuvor 55 € mit Behinderung 70 €)
Nebeneinander fahren 25 € (ab 2026, zuvor 15 €)
Rotlichtverstoß 60 - 180 € + 1 Punkt
Fahren unter Alkohol (0,5‰+) 500 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
Fahren unter Alkohol (1,1‰+) Straftat! + Führerscheinentzug möglich
Handy am Lenker 100 €

Österreich: Strafen nach StVO

Da E-Scooter in Österreich wie Fahrräder behandelt werden, gelten auch dieselben Strafen. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes.

Verstoß Bußgeld
Fahren auf Gehsteig/Gehweg bis 726 €
Missachten Rotlicht bis 726 €
Fehlende Beleuchtung bis 726 €
Fahren unter Alkohol (0,5‰+) 800 - 5.900 € + Führerscheinentzug (ab 1.5.2026, zuvor 0,8‰)
Telefonieren ohne Freisprechanlage bis 72 €
Keine Helmpflicht für Jugendliche (<16) bis 726 € (ab 1.5.2026)

Alkohol am Lenker

Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer! In Deutschland: 0,5‰ Ordnungswidrigkeit, ab 1,1‰ Straftat mit möglichem Führerscheinentzug – auch wenn du keinen Führerschein hast!

❓ Häufige Fragen

Nein, weder in Österreich noch in Deutschland ist das Fahren auf Gehwegen erlaubt. E-Scooter müssen Radwege oder – wenn nicht vorhanden – die Fahrbahn benutzen.

Nein, in beiden Ländern ist kein Führerschein erforderlich. In Deutschland musst du mindestens 14 Jahre alt sein, in Österreich 12 Jahre (oder 10 mit Fahrradausweis).

Nein, E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Das gilt auch für Kinder als Mitfahrer. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

In Deutschland besteht keine Helmpflicht. In Österreich gilt ab 1. Mai 2026 eine Helmpflicht für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (zuvor bis 12 Jahre). Wir empfehlen aber allen Fahrern dringend, einen Helm zu tragen.

Nein! E-Scooter, die schneller als 25 km/h (AT) bzw. 20 km/h (DE) fahren, dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Sie gelten als nicht straßenzugelassen und dürfen nur auf Privatgelände genutzt werden.

📚 Offizielle Quellen & weitere Informationen

Die Informationen auf dieser Seite basieren auf offiziellen Quellen und werden regelmäßig aktualisiert. Stand: Januar 2026.

🇦🇹 Österreich

🇩🇪 Deutschland

Hinweis zur Aktualität

Gesetze und Verordnungen können sich ändern. Wir empfehlen dir, vor der Nutzung deines E-Scooters die aktuellsten Bestimmungen auf den offiziellen Behördenseiten zu prüfen. Diese Seite wurde zuletzt am 16. Januar 2026 aktualisiert.

Bereit für deinen E-Scooter?

Jetzt die besten Modelle mit Straßenzulassung vergleichen.

Zum Vergleichstool